MIT FOLGENDEN KRANKENKASSEN BESTEHEN VERTRÄGE ZUR DIREKTEN ABRECHNUNG:

 

ÖGK – Österreichische Gebietskrankenkasse (alle Bundesländer)

BVAEB – Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau

SVS – Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (Gewerbetreibende, Freiberufler, Bauern, neue Selbstständige)

KFA Salzburg – Krankenfürsorgeanstalt für die Magistratsbediensteten der Landeshauptstadt Salzburg

KFA Wien – Krankenfürsorgeanstalt für die Magistratsbediensteten der Bundeshauptstadt Wien

 

MIT FOLGENDEN KRANKENKASSEN BESTEHEN KEINE VERTRÄGE:

 

MKF-Linz      Magistratskrankenfürsorge Linz/Oö

KFG – Kranken und Unfallfürsorge für Oö Gemeindebedienstete

KFL – Kranken und Unfallfürsorge für Oö Landesbedienstete

LKUF – Lehrer- Kranken- und Unfallfürsorge Oö

MKF-Steyr – Magistratskrankenfürsorge Steyr/Oö

MKF-Wels – Magistratskrankenfürsorge Wels/Oö

 

Bitte beachten sie bei einer Terminvereinbarung darauf, welcher Krankenkasse sie angehören. Sollte kein Vertrag mit einer Krankenkasse bestehen, können sie dennoch einen Termin sowie eine Begutachtung erhalten. Sie müssen allerdings ein Privathonorar von 150 Euro direkt bezahlen, sie können die Honorarnote danach bei ihrer Versicherung einreichen und bekommen einen Teil davon erstattet, ähnlich wie bei einem Wahlarzt.